Verhaltensvereinbarung
Wir wollen uns stets bemühen, einander wertschätzend zu begegnen, dies kann nur durch ein liebevolles und rücksichtsvolles Umgehen miteinander erreicht werden.
- Wir kommen stets pünktlich in die Schule.
- Wir gehe ohne Elternbegleitung zu unseren Klassen, außer die Eltern müssen in dringenden Angelegenheiten
mit meiner/m Lehrerin/Lehrer sprechen.
- Die Aufsicht für uns beginnt um 7.30 Uhr und endet mit Unterrichtsende.
- Es besteht die Möglichkeit, dass wir uns früher als 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Schulhaus
aufhalten dürfen.
- Wir benehmen uns im Schulhaus ordentlich und halte die Verhaltensvereinbarungen unserer Schule ein.
Sollte wir uns widererwarten nicht an die Verhaltensvereinbarungen halten, wird es für uns Konsequenzen geben.
- Seitens der Schule gibt es für diese Zeit keine Beaufsichtigung (§ 44 Abs 1 SchUG)
- Wir betreten die Klasse mit Hausschuhen.
- Wir kauen im gesamten Schulhaus keinen Kaugummi und es herrscht strenges Rauchverbot.
- Wir trennen sauber unseren Müll und unsere Jausen Reste.
- Wir haben unser Handy, wenn wir es mitnehmen, in der Schultasche und es ist ausgeschaltet.
- Wir verlassen nach Unterrichtsschluss das Schulhaus und wir wissen, dass das Schulgebäude am Nachmittag für uns geschlossen ist.
- In der Zeit zwischen Vormittagsunterricht und Nachmittagsbetreuung sind wir beaufsichtigt.
- Wir grüßen alle Personen in der Schule sehr freundlich.
- Die Fenster, Balken und Jalousien öffnen und schließen ausschließlich die Lehrerinnen/ Lehrer
- Wir halten die Hygiene-Maßnahmen ein: Hände waschen-desinfizieren-testen-lüften.
Bei Nichteinhaltung der Regeln werden wir als Schule beraten und weitere Schritte setzen, damit ein gemeinsames Miteinander gut gelingen kann:
Bei leichten Verstößen gegen diese Verhaltensvereinbarungen:
- Werden innerschulische Maßnahmen getroffen (zB. Soz. Hilfsdienste unter den Mitschülern, positives und negatives Feedback …)
Bei mittelschweren Verstößen:
- Erfolgt eine Verständigung der Erziehungsberechtigten, es werden gemeinsam Erziehungsmittel ergriffen, Einsatz unserer Verhaltenspäd. Stützlehrerin, …
Bei schweren Verstößen:
- Verständigung der Erziehungsberechtigten, der Polizei, der Schulpsychologie, der Fürsorge, …
Jagerberg, Jänner 2022