Verhaltensvereinbarung

Wir wollen uns stets bemühen, einander wertschätzend zu begegnen, dies kann nur durch ein liebevolles und rücksichtsvolles Umgehen miteinander erreicht werden.

  • Wir kommen stets pünktlich in die Schule.
  • Wir gehe ohne Elternbegleitung zu unseren Klassen, außer die Eltern müssen in dringenden Angelegenheiten

 mit meiner/m Lehrerin/Lehrer sprechen.

  • Die Aufsicht für uns beginnt um 7.30 Uhr und endet mit Unterrichtsende.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass wir uns früher als 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Schulhaus

aufhalten dürfen.                    

  • Wir benehmen uns im Schulhaus ordentlich und halte die Verhaltensvereinbarungen unserer Schule ein.

Sollte wir uns widererwarten nicht an die Verhaltensvereinbarungen halten, wird es für uns Konsequenzen geben.

  • Seitens der Schule gibt es für diese Zeit keine Beaufsichtigung (§ 44 Abs 1 SchUG)
  • Wir betreten die Klasse mit Hausschuhen.
  • Wir kauen im gesamten Schulhaus keinen Kaugummi und es herrscht strenges Rauchverbot.
  • Wir trennen sauber unseren Müll und unsere Jausen Reste.
  • Wir haben unser Handy, wenn wir es mitnehmen, in der Schultasche und es ist ausgeschaltet.
  • Wir verlassen nach Unterrichtsschluss das Schulhaus und wir wissen, dass das Schulgebäude am Nachmittag für uns geschlossen ist.
  • In der Zeit zwischen Vormittagsunterricht und Nachmittagsbetreuung sind wir beaufsichtigt.
  • Wir grüßen alle Personen in der Schule sehr freundlich.
  • Die Fenster, Balken und Jalousien öffnen und schließen ausschließlich die Lehrerinnen/ Lehrer
  • Wir halten die Hygiene-Maßnahmen ein: Hände waschen-desinfizieren-testen-lüften.

 Bei Nichteinhaltung der Regeln werden wir als Schule beraten und weitere Schritte setzen, damit ein gemeinsames Miteinander gut gelingen kann:

Bei leichten Verstößen gegen diese Verhaltensvereinbarungen:

  • Werden innerschulische Maßnahmen getroffen (zB. Soz. Hilfsdienste unter den Mitschülern, positives und negatives Feedback …)

Bei mittelschweren Verstößen:

  • Erfolgt eine Verständigung der Erziehungsberechtigten, es werden gemeinsam Erziehungsmittel ergriffen, Einsatz unserer Verhaltenspäd. Stützlehrerin, …

Bei schweren Verstößen:

  • Verständigung der Erziehungsberechtigten, der Polizei, der Schulpsychologie, der Fürsorge, …

Jagerberg, Jänner 2022